Die BestattungsTreuhand GmbH wurde vom Verband unabhängiger Bestatter e. V. ins Leben gerufen, um allen Bestattungsunternehmen die Möglichkeit zu bieten, Vorsorgegelder anzunehmen und durch die BestattungsTreuhand GmbH verwalten zu lassen.
Als Treunehmer sind wir durch den Verwahrungstreuhandvertrag gebunden, die darin bezeichneten Angelegenheiten und Wünsche im Sinne des Treugebers zu verwalten.
Insofern sind wir mit Vertragsschluss quasi ein Inhaber von Rechten mit vertraglich vereinbarter Ausübungsbefugnis und können uns damit im Außenverhältnis – zum Beispiel gegenüber Dritten (wie Sozialamt) – im Interesse des Treugebers behaupten.
Dies kann vor allem in der Durchsetzung der vertraglich bezeichneten Wünsche des Treugebers gegenüber Erben mit konträren Interessen von entscheidender Bedeutung sein.